Aufwärmen mit Fernwärme!    

Derzeit werden Großkraftheizanlagen umgebaut für Fernwärme deren Betrieb unter anderem mit Wasserstoff angedacht ist. Der Betrieb wird jedoch teilweise mit Erdgas, vermutlich die nächsten 20 Jahre, erfolgen.

Fernwärme wird als grüne Energieform definiert. Und dann ist Erdgas plötzlich grüne Primärenergie? Ja, aber nicht für private Hausbesitzer mit Gasbrennwertgeräten!

Verständnisfrage

Worin liegt der Unterschied ob z.B. der Wärmebedarf von 1000 Haushalten – dezentral - durch 1000 wasserstofftaugliche Gasbrennwertgeräte erzeugt wird oder durch ein – zentral gesteuert – Heizkraftwerk?

Durch den Nutzungszwang der Fernwärme wird auf jeden Fall auf kaltem Weg erreicht, dass Unternehmen nicht in die Weiterentwicklung wasserstofftauglicher Gasbrennwertgeräte investieren. Siehe auch die jetzige Verlagerung hin zu Wärmepumpen.

Erreicht wird ein Preismonopol mit Preissteigerungen – entsprechende Meldungen gibt es schon jetzt. Wem das Netz gehört der bestimmt den Preis.

Erreicht wird der Ausschluss einer freien Entscheidung als Marktteilnehmer in einer Marktwirtschaft deren tragendes Element Wettbewerb und Anbieterauswahl sind!

Hintergründe

Für Fernwärme gibt es einen Anschluss- und Benutzungszwang! Und es reicht, wenn kommunale Fernwärme geplant ist. (§ 16 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)

Suchbegriff: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Weitere Quelle: Merkblatt Fernwärmeverdrängung   (Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Wenn z.B. ein Fernwärmekunde eine eigene KWK-Anlage zur Wärmeversorgung betreiben möchte, wäre eine Zulassung dieser KWK-Anlage nur mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers des Fernwärmenetzes möglich.

Da stellt sich doch die Frage ob privat ein Blockheizkraftwerk (KWK-Anlage) an Stelle der bestehenden Versorgung genutzt werden kann.

Wie geht Fernwärme?

Fernwärmenetze sind regional, es gibt nur einen Versorger und keinen Wettbewerb. Somit ist kein Anbieterwechsel möglich. Wir haben ein Monopolsystem in der Qualität einer sozialistischen Planwirtschaft durch EU- und Bundesrecht. Im Grundgesetz steht allerdings Marktwirtschaft! Wir wissen alle, das sozialistischer Planwirtschaft die schlechteste Wirtschaftsform ist.

Der Abrechnungsmodus: Der Fernwärmepreis besteht aus einem Verbrauchsanteil, und einen fixen Grundpreis, der immer zu zahlen ist, egal ob geheizt wird oder nicht.

Der Grundpreis errechnet sich nach dem Anschlusswert in Kilowatt Wärmeleistung und dieser wird vom Versorger festgelegt. Es ist die Bezahlung für eine mögliche Wärmemenge, nicht für die tatsächlich genutzte Wärmemenge. Laut Verbraucherschutz verdienen die Versorger genau daran. Die bisherige Fernwärmeverordnung lässt bei Überdimensionierung eine Halbierung dieses Anschlusswertes ohne Angabe von Gründen zu.

Der Bundeswirtschaftsminister will das nicht. In der geplanten Neufassung der Fernwärmeregeln soll die Möglichkeit eine Überdimensionierung zu korrigieren einfach wieder gestrichen werden. So viel zum Thema grüne Bürgerorientierung. Gesetzlicher Verbraucherschutz – Fehlanzeige.

Die Lobbyvereinigung AGFW e.V. (Arbeitsgemeinschaft für Fernwärme), ein Verband als eingetragener Verein, sieht sich laut Hompage als Regelsetzer und Dienstleister der Branche, vertritt die Interessen der Fernwärmeanbieter und der Industrie. Man beachte Regelsetzer!

Laut Internetrecherche haben weder das Bundeswirtschaftsministerium  noch die Lobbyvereinigung AGFW e.G. auf Anfrage des so genannten Verbrauchermagazins Plusminus zur Beeinflussung durch die Lobby Stellung genommen. Das verwundert uns nicht!

Kommentar

Und wieder das bekannte grüne Strickmuster. Das, was für Bürger, uns als Ruheständler besonders belastend ist „verschwindet“ in einer Verordnung. Warum Verordnung? Sie regelt die Details.

Was wichtiger ist, Verordnungen sind der öffentlichen Diskussion entzogen, weil z.B. Ministerien die einfach erlassen können und vom Bundesrat abgesegnet werden. Leute, so funktioniert unsere Demokratie!

Aussichten wie in Italien?

Es gibt Nutzungszonen, -zeiträume und Nutzungsmodalitäten. Für die Zonen wird festgelegt ab welchem Datum Heizungen genutzt werden können, mit Tagen, die für die Aktivierung vom 15. Oktober bis zum 1. Dezember schwanken und für die Abschaltung vom 15. März bis zum 15. April. In den kältesten Zonen darf die Heizung beispielsweise ab dem 15. Oktober für maximal 14 Stunden pro Tag eingeschaltet werden, bis hin zu Gebieten in denen die Nutzung ab dem 1. Dezember für maximal sechs Stunden täglich erlaubt ist. Zusätzlich gibt es auch noch Temperaturbegrenzungen.

Suchbegriff: Heizungsregeln und -zeiten in Italien

Wir wagen die Prognose, dass es auch in Deutschland solche Regelungen geben wird und genau dafür gibt es den Nutzungszwang! Wärme könnte dann einfach abgedreht oder gedrosselt werden!

Wir denken an Ruheständler, vor allem mit eingeschränkter Mobilität und chronischen Erkrankungen. Wir denken auch an Familien mit Babys und Kleinkindern!

Erkenntnis, wieder einmal: Wer nicht organisiert ist mit dem macht die Politik was sie will!

Ein Schelm wer Böses denkt.